Nachdem sich niemand für meine Petition grossartig interessiert hat, habe ich bei einem Bekannten nachgefragt, was ich den tun könnte. Er schaute mal in den Gesetzen nach und sagte mir, wo ich mich melden sollte.
Also erstattete ich Anzeige gegen die Betreiberin der Aqualounge. Das war am 3. Mai dieses Jahres. Meine Begründung:
- Art. 3 des TSchG:
"[...] Die Würde des Tieres wird missachtet, wenn eine Belastung des Tieres nicht durch überwiegende Interessen gerechtfertigt werden kann. Eine Belastung liegt vor, wenn dem Tier insbesondere Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden, es in Angst versetzt oder erniedrigt wird, wenn tief greifend in sein Erscheinungsbild oder seine Fähigkeiten eingegriffen oder es übermässig instrumentalisiert wird [...]"
Ich bezweifle, dass ich hier ein "überwiegendes Interesse" finden lässt. - Art. 4 der TSchV:
"Fische dürfen nicht über längere Zeit übermässigen Erschütterungen ausgesetzt werden."
Ich glaube, dass in diesem Fall die Erschütterungen übermässig und über längere Zeit stattfinden. Ganze Abende lang. - Im Anhang der TSchV lassen sich noch mehr kritische Dinge finden:
- "Für die gewerbsmässige Haltung ist eine Bewilligung nach Art. 90 notwendig."
- "Der Tag-Nachtrhythmus ist einzuhalten."
- "Das Aquarium darf nicht allseitig direkt einsehbar sein."
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Ich war enttäuscht. Es gibt sicher bessere Orte für Fische, als in einer solchen lauten Bar.Sehr geehrter Herr Leutenegger Wir haben die nötigen Abklärungen gemacht. Nach Meinung einer Fachperson kann die Haltung als Tierschutzkonform bezeichnet werden. Freundliche Grüsse (Name bekannt) Tierschutzvollzug
Wie ich weitermache, weiss ich nicht, wahrscheinlich muss ich mich geschlagen geben, denn mehr kann ich nicht tun...
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