Mittwoch, 20. Oktober 2010

Weshalb Nein zur Ausschaffungsinitiative und Ja zum Gegenvorschlag

Die SVP hat ganz klar recht, wenn sie sagt, dass Straftaten meistens von Ausländern verübt werden (besonders Straftaten wie Menschenhandel oder Vergewaltigungen ua. [Quelle])
Aber (ein dickes und fettes aber) auch Straftäter sollten das Recht haben gegen solche Entscheide Rekurs einlegen zu können (falls zB ein Flüchtling bei einer Rückkehr Folter oder Tod erwarten muss). Ausserdem finde ich es nicht richtig, wenn die Familie (faktisch, da ein Mitglied ausgewiesen wurde) auch ausgewiesen wird. Ebenfalls kritisch sehe ich den Straftatenkatalog. Drogenhandel zum Beispiel gilt generell als Ausschaffungsgrund (also egal wie schwer die Tat ist). Der Gegenvorschlag will das anders lösen. Nach einer gewissen Strafhärte (ein Jahr) werden Ausländer ausgewiesen. Sie können aber dagegen Rekurs einlegen. Die SVP wirft dem Gegenvorschlag vor, er sei zu nett. Nun, ich kann da nur sagen, dass beim SVP-Vorschlag manche Straftaten gar nicht bestraft werden, beim Gegenvorschlag schon (zB Wirtschaftsbetrug).
Deswegen empfehle ich ein NEIN und ein JA am 28. November!
Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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