Quelle: Nick Saltmarsh auf Flickr (CC-BY 2.0) |
In Artikel 4 des
Tierschutzgesetzes steht beispielsweise:
Niemand darf ungerechtfertigt einem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen, es in Angst versetzen oder in anderer Weise seine Würde missachten. Das Misshandeln, Vernachlässigen oder unnötige Überanstrengen von Tieren ist verboten.
Tönt eigentlich ganz
gut. Leid, dass nicht nötig ist zu verhindern ist meines Erachtens ein guter Grundsatz. Was bedeuten die Worte „unnötig“ und „ungerechtfertigt“ hier?
Das Schlachten von
Tieren ist in der Schweiz – offensichtlich – nicht verboten. Grundsätzlich ist
das Nutzen und Halten von Tieren auch erlaubt. Ist eine Schlachtung, die
Haltung und Nutzung von Tieren „nötig“ und „gerechtfertigt“?
Eine Handlung ist für mich "unnötig" oder "ungerechtfertigt", wenn damit mehr Leid als Glück produziert wird. In der Praxis ist es meistens nicht einfach eine Handlung als "unnötig" einzustufen, weil die Summe des Leids und des Glücks nicht immer klar sind. Aber bei Tierprodukten scheint mir die Angelegenheit sehr klar zu sein. Stellen wir die Frage anders: Brauchen wir Fleisch oder andere Tierprodukte zum Überleben? Sind wir auf die Nutzung von Tieren angewiesen um unser Überleben zu rechtfertigen? Formulieren wir es ganz drastisch: Ist es „nötig“ für unseren Geschmack Tiere zu schlachten?
Natürlich waren das
rhetorische Fragen. Es ist nicht nötig Tiere zu Nahrungszwecken zu töten, zu
halten oder zu nutzen.[1]
Was bedeutet nun aber der
Begriff „unnötig“ bzw. „ungerechtfertigt“ im Gesetz? Es geht darum Praktiken,
die im Rahmen einer effizienten Produktion dem Tier schaden. So zum Beispiel
steht im Gesetz über Tiertransporte (Artikel 15):
Tiertransporte sind schonend und ohne unnötige Verzögerung durchzuführen. Die Fahrzeit ab Verladeplatz beträgt höchstens sechs Stunden. Der Bundesrat erlässt die Ausnahmebestimmungen.
Sechs Stunden sind
ausreichend, um mit einem Tiertransporter durch die ganze Schweiz zu fahren.
Sollte also keine Probleme darstellen. Mit einem Tiertransport noch länger
herumzufahren, macht ökonomisch keinen Sinn.
Noch einmal hier ein
Beispiel, bevor wir zur Konklusion kommen. Zur Schlachtung (Artikel 21) steht:
Gary L. Francione hat in seinem Buch „Eat Like You Care“ (S. 74) folgende These für den Humane Slaughter Act in den USA vertreten, die auch auf die Schweiz übertragbar ist: Die Tiere zu betäuben bevor man ihnen die Kehle durchschneidet, macht gemäss Francione durchaus ökonomisch Sinn. Denn wenn eine Kuh austritt, wenn sie aufgehängt wird, kann dies zu enormen Verletzungen bei den Schlachtereimitarbeitenden führen, sowie das Fleisch der Kuh beschädigen. Das erklärt auch, warum kleine Tiere (meist Geflügel, die eben *keine* Säugetiere sind) gerade nicht betäubt werden müssen, sowohl in den USA, als auch in der Schweiz: Geflügel verursacht keine Verletzungen am Metzgereipersonal und die Beschädigungen am Körper halten sich auch in Grenzen.Säugetiere dürfen nur geschlachtet werden, wenn sie vor Beginn des Blutentzugs betäubt worden sind.
Fassen wir nun
zusammen: Das Gesetz versucht „unnötige“ Praktiken in Praktiken zu verhindern,
welche selber vollkommen überflüssig sind. Das Gesetz versucht nur dort
einzugreifen, wo es ökonomisch sinnlos ist, dem Tier Leid hinzuzufügen. Als
weiteres Beispiel hier zum Beispiel das Enthornen. Für Kühe eine schmerzhafte
Tortur, welche aber die Effizienz der Haltung steigert. Die Tiere können sich im Klartext weniger gegenseitig verletzen. Daher ist die Praxis auch nicht
verboten.
Eine Tieranwaltschaft
versorgt diese hirnrissigen Gesetze mit einem Prestige, den sie nicht verdient
haben. Eine Tieranwältin kann beispielsweise nicht die Tötung von Tieren
grundsätzlich angreifen, das Gesetz erlaubt das Töten von Tieren explizit.
Wie können wir aus
diesem Dilemma heraus?
1. Wir müssen den
Veganismus als Alternative bekannter und attraktiver machen.
2. Wir müssen versuchen
ganze Nutzungsfelder zu verbieten und nicht einfach nur die Nutzungsbedingungen
zu verbessern oder einzelne Praktiken innerhalb der Nutzung verbieten. Ziel muss die Abschaffung jeglicher Nutzung von nicht-menschlichen Tieren sein!
Daher: Werdet
vegan und unterstützt den politischen Wandel in dieser Frage!
[1] Natürlich sind hier Notfallsituationen ausgenommen, aber in solchen
Situationen wäre es auch in Ordnung den Freund zu verspeisen um das eigene
Leben zu retten. In unserem Kontext, in dem wir im Supermarkt einkaufen können,
gilt das natürlich nicht. Und wenn ich von „Nahrungszwecken“ schreibe, dann
meine ich implizit auch andere Nutzungen von Tieren beispielsweise in Zoos oder
für Bekleidungszwecke mit.
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