- Nicht ein willkürlich ausgewählter Strafkatalog entscheidet, sondern die Höhe des Strafmasses entscheidet (Okay, der Strafkatalog der Initiative kann noch angepasst werden, aber das dauert und weswegen etwas annehmen, wenn es doch schon eine Alternative gibt, die diesen Strafkatalog
schon bietet?!) - weil der Gegenvorschlag Bagatelle nicht mit einer Ausschaffung bestraft, die die Initiative diskussionslos ausschaffen
würde - den Gegenvorschlag kann man umsetzen, da er Völkerrecht und bilaterale Verträge nicht verletzt
- weil er mit dem Integrationsartikel nicht nur eine einseitig auf die Repression konzentrierte Lösung bietet, sondern eine
ausgewogene und zweckgebundene Lösung bietet - Mit der einheitlichen Regelung, dass Ausländer in gewissen Kantonen, anders bestraft werden, was ja (unter anderem auch eine
Forderung der Initiative ist (Es kann ja nicht sein, dass ein Ausländer in Genf ein Verbrechen macht und nicht ausgewiesen wird, aber im
Kanton St.Gallen, in dem ja tendenziell härtere Urteile gefällt werden, schon. Das ist doch ungerecht!)
Deswegen empfehle ich ein NEIN zur Intiative und ein JA zum Gegenvorschlag. Danke fürs Lesen ;-)
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