Gequält werden die
Tiere nur ausserhalb der Schweiz. So scheint es mir, wenn ich über „Tierhaltung“
mit Leuten diskutiere. Die Schweiz habe das beste Tierschutzgesetz der Welt, es
werde nur nicht richtig angewandt. Es brauche daher jemand der sich für die „Rechte“
der Tiere einsetzt. Einen Tieranwalt oder eine Tieranwältin. Dabei ist dies ein
fundamental falscher Ansatz. Ich erkläre hier warum.
In Artikel 4 des
Tierschutzgesetzes steht beispielsweise:
Niemand darf
ungerechtfertigt einem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen, es in Angst
versetzen oder in anderer Weise seine Würde missachten. Das Misshandeln,
Vernachlässigen oder unnötige Überanstrengen von Tieren ist verboten.
Tönt eigentlich ganz
gut. Leid, dass nicht nötig ist zu verhindern ist meines Erachtens ein guter Grundsatz. Was bedeuten die Worte „unnötig“ und „ungerechtfertigt“ hier?
Das Schlachten von
Tieren ist in der Schweiz – offensichtlich – nicht verboten. Grundsätzlich ist
das Nutzen und Halten von Tieren auch erlaubt. Ist eine Schlachtung, die
Haltung und Nutzung von Tieren „nötig“ und „gerechtfertigt“?
Eine Handlung ist für mich "unnötig" oder "ungerechtfertigt", wenn damit mehr Leid als Glück produziert wird. In der Praxis ist es meistens nicht einfach eine Handlung als "unnötig" einzustufen, weil die Summe des Leids und des Glücks nicht immer klar sind. Aber bei Tierprodukten scheint mir die Angelegenheit sehr klar zu sein. Stellen wir die Frage
anders: Brauchen wir Fleisch oder andere Tierprodukte zum Überleben? Sind wir
auf die Nutzung von Tieren angewiesen um unser Überleben zu rechtfertigen?
Formulieren wir es ganz drastisch: Ist es „nötig“ für unseren Geschmack Tiere
zu schlachten?
Natürlich waren das
rhetorische Fragen. Es ist nicht nötig Tiere zu Nahrungszwecken zu töten, zu
halten oder zu nutzen.
Was bedeutet nun aber der
Begriff „unnötig“ bzw. „ungerechtfertigt“ im Gesetz? Es geht darum Praktiken,
die im Rahmen einer effizienten Produktion dem Tier schaden. So zum Beispiel
steht im Gesetz über Tiertransporte (Artikel 15):
Tiertransporte sind
schonend und ohne unnötige Verzögerung durchzuführen. Die Fahrzeit ab
Verladeplatz beträgt höchstens sechs Stunden. Der Bundesrat erlässt die
Ausnahmebestimmungen.
Sechs Stunden sind
ausreichend, um mit einem Tiertransporter durch die ganze Schweiz zu fahren.
Sollte also keine Probleme darstellen. Mit einem Tiertransport noch länger
herumzufahren, macht ökonomisch keinen Sinn.
Noch einmal hier ein
Beispiel, bevor wir zur Konklusion kommen. Zur Schlachtung (Artikel 21) steht:
Säugetiere dürfen nur
geschlachtet werden, wenn sie vor Beginn des Blutentzugs betäubt worden sind.
Gary L. Francione hat
in seinem Buch „Eat Like You Care“ (S. 74) folgende These für den Humane Slaughter Act
in den USA vertreten, die auch auf die Schweiz übertragbar ist: Die Tiere zu
betäuben bevor man ihnen die Kehle durchschneidet, macht gemäss Francione
durchaus ökonomisch Sinn. Denn wenn eine Kuh austritt, wenn sie aufgehängt
wird, kann dies zu enormen Verletzungen bei den Schlachtereimitarbeitenden
führen, sowie das Fleisch der Kuh beschädigen. Das erklärt auch, warum kleine
Tiere (meist Geflügel, die eben *keine* Säugetiere sind) gerade nicht betäubt
werden müssen, sowohl in den USA, als auch in der Schweiz: Geflügel verursacht
keine Verletzungen am Metzgereipersonal und die Beschädigungen am Körper halten
sich auch in Grenzen.
Fassen wir nun
zusammen: Das Gesetz versucht „unnötige“ Praktiken in Praktiken zu verhindern,
welche selber vollkommen überflüssig sind. Das Gesetz versucht nur dort
einzugreifen, wo es ökonomisch sinnlos ist, dem Tier Leid hinzuzufügen. Als
weiteres Beispiel hier zum Beispiel das Enthornen. Für Kühe eine schmerzhafte
Tortur, welche aber die Effizienz der Haltung steigert. Die Tiere können sich im Klartext weniger gegenseitig verletzen. Daher ist die Praxis auch nicht
verboten.
Eine Tieranwaltschaft
versorgt diese hirnrissigen Gesetze mit einem Prestige, den sie nicht verdient
haben. Eine Tieranwältin kann beispielsweise nicht die Tötung von Tieren
grundsätzlich angreifen, das Gesetz erlaubt das Töten von Tieren explizit.
Wie können wir aus
diesem Dilemma heraus?
1. Wir müssen den
Veganismus als Alternative bekannter und attraktiver machen.
2. Wir müssen versuchen
ganze Nutzungsfelder zu verbieten und nicht einfach nur die Nutzungsbedingungen
zu verbessern oder einzelne Praktiken innerhalb der Nutzung verbieten. Ziel muss die Abschaffung jeglicher Nutzung von nicht-menschlichen Tieren sein!
Daher: Werdet
vegan und unterstützt den politischen Wandel in dieser Frage!