Freitag, 15. Mai 2015

Leid reduzieren: Darum ja zur PID-Vorlage

Am 14. Juni wird unter anderem über die Präimplantationsdiagnostik-Vorlage (PID) abgestimmt. Die Schweiz hat eines der strengeren Gesetze zur Fortpflanzungstechnologie. Das finde ich schade. Die Vorlage versucht hier etwas nachzuholen, was viele Länder bereits erfolgreich eingeführt haben.

Wie funktioniert PID?

Worum geht es?
Heute darf man nur so viele Embryonen züchten, wie man auch einpflanzen kann (d.h. drei Eizellen). Die Änderung ist eigentlich nur ein Nebensatz. Mit der Vorlage sollen eine grössere Zahl an Eizellen (d.h. 12 Eizellen) herangezogen werden können. Man kann damit das Risiko von gefährlichen Mehrlingsgeburten senken. Allgemein werden Risiken für Mutter und Kind gesenkt.

Erbkrankheiten und angebliche Abwertung behinderter Menschen
Das Problem das Behindertenverbände jetzt kritisieren ist die Möglichkeit, dass man auch Erbkrankheiten und konkret Behinderungen erkennen und damit verhindern könnte. Dies würde zu einer Abstufung des Wertes von Behinderten führen.

Zuerst einmal: Bereits jetzt darf man feststellen, ob ein Kind z.B. Trisonomie 21 (Down-Syndrom) hätte und diesen Zillklumpen auch nicht einpflanzen. Es ist wichtig, dass wir behinderten Menschen unsere Unterstützung geben. Wir sprechen hier aber von Eizellen, die nicht fähig sind Schmerzen zu empfinden und die keine Menschen sind. Ja, wenn eine Frau mit einem Trisonomie 21-Kind schwanger ist und sie dieses Kind nicht bekommen will, dann kann eine "Nicht-Einpflanzung" deutlich Leid reduzieren, sowohl bei der Mutter, als auch beim Kind. In solchen Fällen ist m.E. ein solches Vorgehen sogar geboten. (Natürlich kann man sich auch dagegen entscheiden. Man fügt aber schliesslich dem Kind und sich selber enormes Leid zu, wenn man dazu nicht in der Lage ist, mit der Situation klarzukommen. Wenn jemand aber mit dieser Wahlfreiheit ein Problem hat, müssen wir an dieser Person arbeiten und nicht an den Methoden.)

Das Plakat der GegnerInnen
Als Sujet der Gegner sehen wir zwei Hände in Gummihandschuhe, die ein Bild eines Mädchens mit Down Syndrom zerreissen. Folgende Probleme: 1. Es handelt sich bei diesen Eizellen eben gerade nicht um geborene Menschen. Es ist ein unempfindsamer Haufen an Zellklumpen nicht mehr. Und bitte liebe GegnerInnen kommt mir nicht mit dem Konzept der Seele oder Gott, so etwas in einer politischen Diskussion nichts verloren. 2. Die Handschuhe deuten darauf hin, dass einE WissenschaftlerIn oder ein Arzt/eine Ärztin das "Leben" dieses Mädchens beendet. Oder die "Potenz des Lebens", wie so manche Leute dazu sagen (meist aus einem theologischen Kontext heraus, warum bloss?!). Letztlich sind es die Eltern die entscheiden und nicht ein böses Wesen.

Die Bischöfliche Kommission für Bioethik
In ihrem Flyer stellt die Kommission reichlich Fragezeichen in der Gegend auf.

1/ Da der menschliche Embryo von der Zeugung an als Person betrachtet werden muss, stellt die PID eine schwerwiegende Verletzung der wesenseigenen Würde des Menschen dar.
2/ Eine Krankheit wird nicht geheilt, sondern sie wird vermieden, indem man den Träger der Krankheit aussondert, was nicht zu rechtfertigen ist. 
3/ Die PID benötigt zum Zweck der Auswahl die willentliche Erzeugung von Embryonen (liberale Eugenik).
4/ Man nimmt sich das Recht heraus, zu entscheiden, wer es verdient zu leben und wer nicht.
 Zu 1.: Sie kritisieren in der Kommission beispielsweise, dass es willkürlich ist, was eine "schwere Krankheit" ist und was nicht. Was sicher teilweise stimmt. Aber sie nehmen den Begriff der Person mithinein, der im theologischen Kontext einfach bei der Zeugung einsetzt. Warum das so ist? Darauf kann man keine gute (d.h. säkulare) Antwort bringen.

Zu 2.: Also wie gesagt, dieser "Träger" ist ein unempfindsamer Zellklumpen und kein Mensch. Man darf diesen "Träger" also aussortieren, wenn dies Nutzen bringt.

Zu 3.: Eugenik? Das Geschlecht wird nur bei Verdacht auf Erbkrankheiten, die damit verbunden sind herausgefunden. Haarfarbe etc. wird nicht festgestellt. Ausserdem Aussortierung aufgrund von Geschlecht, Haarfarbe etc. weiterhin illegal. Hier von Eugenik zu sprechen ist etwas gesucht.

Zu 4.: Das machen wir doch ständig! Wenn man ein Kondom benutzt, dann entscheidet man sich auch dafür dass ein "potenzielles Kind" nicht leben darf. Selbst wenn ich Verhütungsmittel benutze, dann könnte ich mich beispielsweise gegen Geschlechtsverkehr entscheiden und somit ein "potenzielles Leben" verhindern. Liebe Ethik-Kommission, darf nur "Gott" entscheiden ob ein Kind leben darf oder nicht? Ist es das, etwas versteckt?

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