Mittwoch, 26. November 2014

HOOGAN: Ohne Urteil kein Eintrag

 Interessanter Artikel zur HOOGAN-Datenbank (zu vergleichen mit der deutschen "Gewaltäter-Sport"-Datei).

Abgesehen davon, dass es völlig absurd ist, dass man für das blosse Mitführen von Pyrotechnik in eine Hooligandatenbank aufgenommen wird, ist jetzt ein bisschen Rechtsstaatlichkeit wiederhergestellt worden. Ohne Urteil darf man nicht in die Datenbank. Die Verantwortlichen des Clubs wollten scheinbar genau das. Das zeigt wie abstrus Stadionverbote etc. allgemein sind. Man kann ohne rechtskräftige Urteile einfach Leute aussperren und die Aufhebungsverfahren werden so lange hinausgezögert, bis es sowieso egal ist.


http://www.thurgauerzeitung.ch/aktuell/schweiz/schweiz-sda/Daten-eines-Fussballfans-muessen-im-Hoogan-geloescht-werden;art253650,4034989

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