Mittwoch, 3. November 2010

Warum JA zum Gegenvorschlag (Vol. 2)

  • Nicht ein willkürlich ausgewählter Strafkatalog entscheidet, sondern die Höhe des Strafmasses entscheidet (Okay, der Strafkatalog der Initiative kann noch angepasst werden, aber das dauert und weswegen etwas annehmen, wenn es doch schon eine Alternative gibt, die diesen Strafkatalog
    schon bietet?!)

  • weil der Gegenvorschlag Bagatelle nicht mit einer Ausschaffung bestraft, die die Initiative diskussionslos ausschaffen
    würde

  • den Gegenvorschlag kann man umsetzen, da er Völkerrecht und bilaterale Verträge nicht verletzt

  • weil er mit dem Integrationsartikel nicht nur eine einseitig auf die Repression konzentrierte Lösung bietet, sondern eine
    ausgewogene und zweckgebundene Lösung bietet

  • Mit der einheitlichen Regelung, dass Ausländer in gewissen Kantonen, anders bestraft werden, was ja (unter anderem auch eine
    Forderung der Initiative ist (Es kann ja nicht sein, dass ein Ausländer in Genf ein Verbrechen macht und nicht ausgewiesen wird, aber im
    Kanton St.Gallen, in dem ja tendenziell härtere Urteile gefällt werden, schon. Das ist doch ungerecht!)

Deswegen empfehle ich ein NEIN zur Intiative und ein JA zum Gegenvorschlag. Danke fürs Lesen ;-)

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